In Sachen positiven Nachrichten haben wir 2023 einen guten Start hingelegt. Zum 1. Januar sind gleich eine ganze Reihe an Gesetzen wirksam geworden, die nicht nur den Tierschutz stärken, sondern auch den Umweltschutz und fairen Handel. 🌱 Das sind alles Themen, die uns in unserer Arbeit bei GOOPSI tagtäglich beschäftigen und uns besonders am Herzen liegen. Wir haben uns deshalb näher mit angeschaut, wie diese einzelnen Regelungen sich auswirken und haben das für euch zusammengefasst.
Stachelhalsbänder und die Anbindehaltung von Hunden sind verboten
Das neue Tierschutzgesetz verbietet es, bei der Erziehung von Hunden Gewalt anzuwenden. Im Konkreten werden Stachelhalsbänder und andere schmerzhafte Mittel für die Erziehung und das Training verboten. Das Stachelhalsband-Verbot gilt nach langer Diskussion auch für Polizeihunde.
Mit dem 1. Januar soll auch das Leben an der Kette für Hunde in Deutschland ein Ende haben. Die einzige Ausnahme gilt unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde.
Hunde mit Qualzucht-Merkmalen dürfen nicht mehr ausgestellt werden
Qualzuchten sind in Deutschland schon seit längerem verboten. Die armen Hunde leiden oft an Atemnot, Gelenkerkrankungen oder Entzündungen. Trotzdem werden Tiere mit Qualzucht-Merkmalen weiterhin beworben. Damit soll in diesem Jahr Schluss sein. Mit der neu geltenden Tierschutzverordnung ist jetzt auch das Ausstellen von Hunden mit sichtbaren Qualzucht-Merkmalen verboten. In ihrer Begründung hat Julia Klöckner von der CDU deutliche Worte gefunden: „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei”. Applaus, Applaus.
Es gelten strengere Vorschriften für Hundezüchter
Auch die Anforderungen an Hundezüchter steigen mit der Neufassung der Hundeverordnung deutlich. Für Menschen, die Hunde lieben, sind diese Regelungen oder eher die Tatsache, dass es diese Auflistung braucht, verwunderlich oder unbegreiflich.
Aber here it goes: Gewerbliche Züchter müssen ausreichendes Betreuungspersonal für die Hündinnen und ihre Welpen einplanen. Für gewerbliche und private Züchter gilt außerdem, dass die Wurfbox mindestens so groß sein muss, dass die Hündin sich in Seitenlänge ausstrecken kann. Dazu müssen alle Züchter ab einem Alter von fünf Wochen für täglichen Auslauf im Freien sorgen. Außerdem ist festgeschrieben, dass Hundezüchter für eine ausreichende Sozialisation mit Menschen und anderen Hunden, aber auch eine Gewöhnung an ihre Umgebung sorgen müssen. Heißt konkret: Welpen brauchen mindestens vier Stunden täglich Kontakt zu einem Menschen.
Dass Züchter strengere Auflagen erfüllen müssen, ist gut und richtig. Wir sollten aber nicht vergessen, dass allein in Deutschland Hunderttausende Hunde in Tierheimen leben, die dringend ein liebendes Zuhause suchen.
Das neue Lieferkettengesetz sorgt für mehr Transparenz
Das neue deutsche Lieferkettengesetz soll für mehr Transparenz sorgen, Menschenrechte und die Umwelt schützen. Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden müssen damit mehr globale Verantwortung übernehmen. Es geht um den Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, das Recht auf faire Löhne und mehr, ähnlich den offiziellen Fair Trade Richtlinien, die sich Mitglieder der WFTO, wie unser Partner Rice & Carry, freiwillig verschreiben.
Die Mehrwegpflicht für die Gastronomie
Bei Essen To-go muss es seit Anfang des Jahres die Option für eine Mehrwegverpackung geben. Bei den Mengen an Einwegmüll, der durch Essenslieferungen von Restaurants oder Cafés verursacht wird, sind das großartige Neuigkeiten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein, als die Einwegverpackung, darf aber gegen eine Pfandgebühr herausgegeben werden, die man bei der Rückgabe erstatten lassen kann. Clevere Pfandsysteme, wie zum Beispiel RECUP oder VYTAL, gibt es schon länger und dürften uns ab sofort öfter begegnen.
Was denkst du über die neuen Regelungen? Wir freuen uns, wenn du deine Meinung auf Instagram mit uns teilst!